3A-solitär®
Ideale Anlagenanordnung durch getrennte Behälter
Beim 3A-solitär® ist der Name Programm: „solitär“ bezeichnet etwas Einzelnes, Einzigartiges. Der 3A-solitär® weist die ideale Anlagenanordnung durch die getrennten Behälter Schlammfang, Fettabscheider und Probenahmeschacht auf.
Denn hinsichtlich Funktionalität und Einhaltung geforderter Ablaufgrenzwerte unter realen Betriebsbedingungen sind Anlagen in der konventionellen Anordnung, bestehend aus Schlammfang und Fettabscheider in getrennten Behältern sowie dem obligatorischen Probenahmeschacht, die bevorzugte Wahl.
Im Schlammfang setzen sich die im Abwasser enthaltenen schweren Schmutzstoffe ab. Im daran in Fließrichtung sich anschließenden Fettabscheider wird die Trennung der Öle/Fette allein durch die Gravitation (Schwerkraft) bewirkt: Die Öl- und Fettanteile schwimmen durch ihre geringere Dichte gegenüber Wasser an die Oberfläche auf. Dort bilden sie eine stetig anwachsende Schwimmschicht, die zwischen zwei Tauchwänden zurückgehalten wird.
Der nachgelagerte separate Probenahmeschacht dient der Entnahme von Proben aus dem ablaufenden Abwasser. Entsprechende Mindestmaße für die Probenahmeeinrichtung bzw. den Probenahmeschacht sind in der DIN 4040-100 fixiert und dienen einer ordnungsgemäßen Probenahme. Eine Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage ist durch den eingebauten 3A-Probenahmeschacht bestmöglich durchzuführen.
Schlammfang
Der Schlammfang ist der Teil der Abscheideranlage für Fette, in dem sich die im Abwasser enthaltenen schweren Schmutzstoffe absetzen.
Fettabscheider
Im Fettabscheider wird die Trennung der Öle/Fette allein durch die Gravitation (Schwerkraft) bewirkt, das heißt die Öl-/Fettanteile schwimmen durch ihre geringere Dichte gegenüber Wasser an die Oberfläche auf. Sie bilden dort eine stetig anwachsende Schwimmschicht, die zwischen zwei Tauchwänden zurückgehalten wird.
Probenahmeschacht
Der Probenahmeschacht, in Fließrichtung dem Fettabscheider nachgeschaltet, ist zur Entnahme von Proben des aus dem Abscheider ablaufenden Abwassers. Entsprechende Mindestmaße für die Probenahmeeinrichtung bzw. den Probenahmeschacht sind in der DIN 4040-100 fixiert und dienen einer ordnungsgemäßen Probenahme. Eine Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage ist durch einen eingebauten 3A-Probenahmeschacht im Behälterinnendurchmesser von 1000 mm bestmöglich durchzuführen.